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Ein Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter erkundigt sich, ob er die Befreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten in Anspruch nehmen kann und welches Tagegeldregime für ihn gilt. Die DGT stellt fest, dass er weder die Befreiung noch das Tagegeldregime anwenden kann, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt, sondern er Managementfunktionen mit effektiver Kontrolle über die Gesellschaft ausübt.
Gestellte Frage - Es kann vorkommen, dass die vertraglich vereinbarte Arbeit im Ausland einen Zeitraum von mehr als 183 Tagen überschreitet. Sollte in diesem Fall weiterhin in Spanien versteuert werden?
El contribuyente mantiene la residencia fiscal en España si permanece más de 183 días o si su núcleo de actividades reside en el país, tributando por su renta mundial. No procede la exención del artículo 7 p) de la LIRPF ni el régimen de dietas del RIRPF porque el consultante no tiene una relación laboral o estatutaria, al ser administrador con control efectivo de la sociedad. Los servicios prestados por el socio a la sociedad se consideran rendimientos de actividades económicas si está dado de alta en el RETA. Los gastos de desplazamiento son deducibles si están vinculados a la actividad, se registran en la contabilidad y se justifican adecuadamente.
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