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Ein Unternehmen erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung der Abschreibung einer von Dritten entwickelten Schadensmanagement-Software sowie nach der Steuerbefreiung von Einkünften einer Betriebsstätte in Kolumbien. Die DGT entschied, dass die Software ein immaterieller Vermögenswert ist, dessen Abschreibung unter bestimmten Grenzen zulässig ist, und dass die Einkünfte der kolumbianischen Betriebsstätte unter Umständen steuerbefreit sein können.
Cuestión planteada 1. ¿Cuál sería el tratamiento fiscal de las amortizaciones del inmovilizado intangible correspondientes a la activación de los gastos para la creación de una adaptación del software de gestión de siniestros?
La adaptación de software elaborada por terceros, si cumple con la definición de activo e identificabilidad del PGC, debe registrarse como activo intangible amortizable en cinco años, salvo prueba en contrario. Fiscalmente, estas dotaciones son deducibles con el límite anual de la décima parte de su importe. Respecto a la sucursal en Colombia, las rentas positivas obtenidas a través de ella pueden estar exentas en el Impuesto sobre Sociedades si se cumplen los requisitos del artículo 22 del TRLIS.
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