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Eine anfragende Gesellschaft erkundigt sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme von drei Gesellschaften das Sonderregime des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) in Anspruch nehmen kann und ob wirtschaftlich begründete Gründe vorliegen. Die DGT stellt klar, dass die Operation das Sonderregime anwenden kann, sofern sie die handelsrechtlichen Anforderungen sowie die Bedingungen des Artikels 76.1 LIS erfüllt und aus Gründen der Umstrukturierung oder Rationalisierung erfolgt.
Cuestión planteada 1) Si la operación descrita puede acogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades y si existen motivos económicos válidos.
Para aplicar el régimen especial de fusiones, la operación debe realizarse en el ámbito mercantil según la Ley 3/2009 y cumplir el artículo 76.1 de la LIS. La finalidad no debe ser el fraude o la evasión fiscal, sino motivos económicos válidos como la simplificación organizativa o el ahorro de costes. La existencia de bases imponibles negativas no invalida el régimen si la finalidad preponderante no es su aprovechamiento. La subrogación de dichas bases se regirá por el artículo 84.2 y la disposición transitoria decimosexta de la LIS.
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