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V3144-16 6. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · establecimiento permanente

Gewinne aus Verkaufsgeschäften in Italien ohne Betriebsstätte sind in Spanien steuerpflichtig

Ein spanisches Unternehmen erkundigt sich, ob Gewinne aus einem Kauf- und Verkauf von Produkten in Italien, bei denen die Ware das Land nicht verlässt, der spanischen Körperschaftsteuer und der italienischen Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Gewinne aufgrund des Wohnsitzes in Spanien steuerpflichtig sind und die Vorgänge nicht der spanischen Umsatzsteuer unterliegen.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Si actuando en Italia sin establecimiento permanente para esta operación, si debe tributar en IVA italiano al tener un NIF con letra N y si debe tributar en el Impuesto sobre Sociedades español.

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