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V3142-20 20. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · comunidad de bienes

Einkünfte einer Bruchteilsgemeinschaft mit wirtschaftlicher Tätigkeit gelten als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Es wird die steuerliche Einordnung der Einkünfte angefragt, die den Mitgliedern einer Bruchteilsgemeinschaft zufließen, welche eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Die DGT stellt klar, dass diese Einkünfte für jeden einzelnen Miteigentümer den Charakter von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit behalten.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Qualifizierung der durch die Gütergemeinschaft an die Miteigentümer zugeteilten Einkünfte.

Die Entscheidung der DGT

Gütergemeinschaften sind keine Steuerpflichtigen der Einkommensteuer (IRPF), sondern Zusammenschlüsse, die Einkünfte an ihre Mitglieder zuteilen. Wenn die Einheit ihre eigenen Produktionsmittel oder personellen Ressourcen organisiert, behalten die zugeteilten Einkünfte ihren Charakter als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Die Beauftragung Dritter mit Management- oder Ausführungsaufgaben hindert die Miteigentümer nicht daran, die ihrer Eigenschaft als Unternehmer innewohnenden Organisationsfunktionen auszuüben. Die Einkünfte werden gemäß den geltenden Vereinbarungen oder, falls nicht vorhanden, zu gleichen Teilen zugeteilt.

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