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V3106-16 5. Juli 2016 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · rendimientos del trabajo

Vergütung eines Geschäftsführers: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus wirtschaftlicher Tätigkeit je nach Sozialversicherungsstatus

Ein Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer Rechtsdienstleistungsgesellschaft fragt an, ob seine Vergütung als Arbeitslohn oder als gewerbliche Einkunft zu qualifizieren ist und ob seine Dienstleistungen der Umsatzsteuer unterliegen. Die DGT stellt fest, dass die Vergütung für das Amt des Geschäftsführers stets als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit gilt, während die Art der zusätzlichen professionellen Dienstleistungen davon abhängt, ob der Gesellschafter im System der Selbstständigen (Autónomos) oder in einer Sozialversicherungsmutualität gemeldet ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob die Vergütung des Alleingesellschafters und zugleich Geschäftsführers als Arbeits- oder Geschäftsverhältnis ausgestaltet sein sollte.

Die Entscheidung der DGT

Für die Umsatzsteuer ist das Verhältnis arbeitsrechtlicher Natur (nicht steuerbar), wenn der Freiberufler den organisatorischen Kriterien der Gesellschaft unterliegt, keine an Ergebnisse gekoppelte Gegenleistung erhält und die Gesellschaft gegenüber Dritten haftet. Wenn der Gesellschafter nicht dieser Organisation unterliegt, eine an Ergebnisse gekoppelte Vergütung erhält und gegenüber Dritten haftet, unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer. Bei der Einkommensteuer (IRPF) gelten Vergütungen für die Funktion des Geschäftsführers stets als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Vergütungskosten für den Gesellschafter sind bei der Körperschaftsteuer (IS) abzugsfähig, wenn sie die Anforderungen an die Erfassung, das Entstehen und den Nachweis erfüllen.

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