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V3069-23 24. November 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · provisión técnica

Auszahlung technischer Rückstellungen und Verteilung des Sozialvermögens einer Hilfskasse als Veräußerungsgewinne oder -verluste steuerpflichtig

Eine für die Liquidation einer Bestattungsvorsorge-Hilfskasse zuständige Stelle erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Auszahlung technischer Rückstellungen und der Verteilung des Sozialvermögens. Die DGT stellt fest, dass beide Beträge als Veräußerungsgewinne oder -verluste zu behandeln sind und nicht der Quellensteuer unterliegen.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Verpflichtung zum Steuerabzug und steuerliches Regime der Einkommensteuer auf natürliche Personen, anwendbar auf die Auszahlung der technischen Rückstellung und die Ausschüttung des Gesellschaftsvermögens der Sozialvorsorgegenossenschaft.

Die Entscheidung der DGT

Die bei Vertragsablauf gezahlte technische Rückstellung wird als Veräußerungsgewinn oder -verlust qualifiziert, wobei die Differenz zwischen dem erhaltenen Betrag und den nicht verbrauchten Prämien berechnet wird und in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließt. Die Ausschüttung des Gesellschaftsvermögens stellt ebenfalls einen Veräußerungsgewinn oder -verlust dar, berechnet als Differenz zwischen dem Liquidationsanteil und dem Anschaffungswert (der außer bei nicht erstatteten Einlagen null sein wird), und fließt in die Sparer-Bemessungsgrundlage ein. Keiner der beiden Beträge unterliegt einem Steuerabzug oder einer Vorauszahlung.

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