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V3056-19 30. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Stipendien für außerschulische Praktika sind als Arbeitsentgelt zu versteuern

Ein Student erkundigte sich, ob die Unterstützung für die Durchführung externer, außerschulischer akademischer Praktika von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sei. Die DGT entschied, dass die Hilfe, da es sich weder um reglementierte Studien noch um Forschungsstipendien handelt, als Arbeitsentgelt zu versteuern ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Studienbeihilfe in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 7.j) des LIRPF findet keine Anwendung, da außerschulische Praktika nicht Teil eines Lehrplans sind und somit nicht als reglementierte Studien gelten. Ebenso werden Beihilfen, die im Rahmen von Bildungskooperationsvereinbarungen gewährt werden, nicht als befreite Stipendien betrachtet. Daher stellen diese Beträge gemäß Artikel 17 des LIRPF Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit dar.

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