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Es wurde angefragt, ob Nichtansässige aus der EU oder dem EWR verpflichtet sind, die Regelungen der autonomen Gemeinschaft anzuwenden, in der sich ihr größter Vermögenswert befindet. Die DGT stellt klar, dass es sich um ein Wahlrecht und nicht um eine Verpflichtung handelt.
Cuestión planteada Si la disposición adicional cuarta de la Ley 19/1991 se configura como una opción o el ejercicio de ese derecho implica, obligatoriamente, la aplicación de la escala de Comunidad Autónoma, aunque suponga una mayor tributación.
La aplicación de la normativa propia de una Comunidad Autónoma a los no residentes de la UE o EEE constituye un derecho y una opción del sujeto pasivo. El contribuyente puede elegir entre autoliquidar conforme a la normativa estatal o aplicar la normativa de la Comunidad Autónoma donde radique el mayor valor de sus bienes en España. Si opta por la normativa autonómica, deberá aplicar la totalidad de la misma, sin poder seleccionar únicamente los preceptos más favorables.
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