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Es wurde angefragt, ob die Ermäßigung bei Tätigkeitsaufnahme anwendbar ist, wenn die Einkünfte von einem Unternehmen stammen, bei dem im Vorjahr noch Arbeitsentgelte bezogen wurden. Die DGT stellt klar, dass die Ermäßigung nicht gewährt wird, wenn mehr als 50 % der Einkünfte von diesem Unternehmen stammen.
Cuestión planteada Aplicación de la reducción por inicio de actividad prevista en el apartado 3 del artículo 32 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, cuando se obtienen ingresos de una entidad de la que se percibieron rendimientos del trabajo en el año anterior a la fecha de inicio de la actividad.
La reducción del 20% por inicio de actividad no será aplicable en el período impositivo en el que más del 50 por ciento de los ingresos procedan de una persona o entidad de la que el contribuyente hubiera obtenido rendimientos del trabajo en el año anterior a la fecha de inicio de la actividad. Este límite se aplica cuando los ingresos de actividades económicas procedentes de ese antiguo empleador superan el 50 por ciento de los ingresos de todas las actividades económicas desarrolladas por el contribuyente.
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