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V3048-16 30. Juni 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos de actividades económicas

Vermietung von Immobilien ohne Vollzeitbeschäftigte gilt nicht als wirtschaftliche Tätigkeit

Eine Eigentümerin fragt an, ob die Einnahmen aus der Vermietung ihrer selbst verwalteten Immobilien als Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit gelten. Die DGT antwortet, dass dies nicht der Fall ist, da sie keine Personen mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Calificación de los rendimientos derivados del arrendamiento.

Die Entscheidung der DGT

El arrendamiento de inmuebles solo se considera actividad económica cuando se utiliza, al menos, una persona empleada con contrato laboral y a jornada completa. Al no cumplirse este requisito mínimo de infraestructura y organización, los ingresos se califican como rendimientos del capital.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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