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V3027-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei Massenentlassung: Steuerbefreiung begrenzt auf die niedrigeren Werte des Arbeitsstatuts oder 180.000 Euro

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung und den anwendbaren Quellensteuern für eine Abfindung infolge einer Massenentlassung. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil derjenige ist, der weder die gesetzlichen Grenzwerte des Arbeitsstatuts noch den Betrag von 180.000 Euro überschreitet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen Gründen, Produktionsgründen oder höherer Gewalt ist die Abfindung bis zu dem niedrigeren Betrag steuerfrei aus: dem im Arbeitsstatut verbindlich festgelegten Betrag für eine unrechtmäßige Kündigung oder 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitslohn und kann die 30 %ige Ermäßigung gemäß Artikel 18.2 des LIRPF in Anspruch nehmen. Für steuerfreie Einkünfte besteht keine Verpflichtung zur Quellensteuer.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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