Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3023-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Die Abfindung bei einer Massenentlassung ist bis zu einer Grenze von 180.000 Euro oder der Höhe nach dem Arbeitsstatut (Estatuto de los Trabajadores) steuerfrei

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung und den anwendbaren Abzügen für ihre Abfindung aufgrund einer Massenentlassung. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil auf den geringeren Betrag aus der Höhe nach dem Arbeitsstatut oder 180.000 Euro begrenzt ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen Gründen, Produktionsgründen oder höherer Gewalt ist die Abfindung bis zu einer Grenze von 180.000 Euro oder dem im Arbeitsstatut zwingend vorgeschriebenen Betrag für eine unrechtmäßige Kündigung steuerfrei. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitslohn und kann die 30 %ige Minderung gemäß Artikel 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen. Hinsichtlich der Quellensteuer muss das Unternehmen diese auf den nicht steuerfreien Teil gemäß dem Verfahren der IRPF-Verordnung anwenden.

E-Mail
Kontakt