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V3021-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · comunidad de bienes

Ermöglichung des Vorsteuerabzugs für eine Gütergemeinschaft bei der Anmietung eines Gewerbeobjekts zur Vermietung

Ein Apotheker erkundigt sich, ob eine von ihm und seiner Frau gebildete Gütergemeinschaft die Vorsteuer aus dem Kauf eines Objekts abziehen kann, das für seine eigene Tätigkeit vermietet werden soll. Die DGT stellt fest, dass die Gemeinschaft als Unternehmerin gilt und den Vorsteuerabzug vornehmen kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wenngleich im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) keine Einkünfte aus der Nutzung von Gemeinschaftseigentum entstehen.

Die gestellte Frage

Fragestellung In Bezug auf die Umsatzsteuer wird angefragt, ob die Gütergemeinschaft die bei der Anschaffung des neuen, für die Apothekenpraxis vorgesehenen Lokals angefallene Umsatzsteuer abziehen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Gütergemeinschaft gilt als Unternehmerin oder Freiberuflerin, wenn sie einen Vermögenswert zur Erzielung fortlaufender Einnahmen, wie etwa durch Vermietung, nutzt. Daher ist sie vorsteuerpflichtig und kann die Vorsteuer aus dem Erwerb des Lokals abziehen, sofern die subjektiven, objektiven und formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Rahmen der Einkommensteuer begründet die Nutzung von Gemeinschaftsvermögen durch den unternehmerischen Ehegatten weder Einkünfte für den anderen Ehegatten noch abziehbare Aufwendungen für den erstgenannten aus der Überlassung der Nutzung.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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