Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3017-17 20. November 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
OTRO · ipsi

Unterwerfung unter die IPSI bei der Vermietung einer Immobilie in Ceuta und deren Verhältnis zur MwSt

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Vermietung einer Immobilie in Ceuta, die teilweise als Büro und teilweise als Wohnraum für Mitarbeiter genutzt wird, der IPSI (Immobilienerwerbsteuer) unterliegt und ob diese Steuer als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass die Vermietung der IPSI unterliegt und die entsprechenden Steuerbeträge nicht als Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuer abgezogen werden können.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage - In Anbetracht dessen, dass der steuerliche Wohnsitz der Steuerpflichtigen auf dem Festland liegt, wird gefragt, ob diese Vermietung der Steuer auf Produktion, Dienstleistungen und Import (IPSI) unterliegt und, falls dies der Fall ist, ob die von der Steuerpflichtigen getragenen Steuerbeträge mit den ausgehenden MwSt-Beträgen verrechnet werden können oder ob sie den Aufwand erhöhen.

Die Entscheidung der DGT

El arrendamiento de un inmueble en Ceuta está sujeto al IPSI por ser una prestación de servicios realizada por un profesional. No aplica la exención de vivienda porque el inmueble no se destina exclusivamente a ese fin. Las cuotas del IPSI no son deducibles en el IVA. Respecto al IRPF, la empresa debe retener el 9,5% sobre la parte destinada a actividad empresarial (si el arrendador tiene derecho a deducción en Ceuta) o el 19% en caso contrario, pero no debe retener sobre la parte destinada a vivienda de empleados.

E-Mail
Kontakt