Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V3012-16 28. Juni 2016 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Gewinn aus Erhöhung der Entschädigung nach Gerichtsurteil wird dem Jahr der Rechtskraft zugerechnet

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung eines Vermögenszuwachses, der sich aus einer Erhöhung der Entschädigung nach einer Enteignung ergibt. Die DGT stellt klar, dass dieser Gewinn dem Veranlagungszeitraum zuzurechnen ist, in dem das gerichtliche Urteil rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Imputación temporal.

Die Entscheidung der DGT

Las cantidades percibidas por el aumento del justiprecio de una expropiación constituyen una ganancia patrimonial. Según el artículo 14.2.a) de la Ley del IRPF, cuando la cuantía de una renta esté pendiente de resolución judicial, los importes se imputarán al periodo impositivo en que la resolución adquiera firmeza.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt