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V3000-23 16. November 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
IS · ius delationis

Zwei Erbschaftsteuererklärungen bei zwei aufeinanderfolgenden Sterbefällen erforderlich

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Abwicklung der Erbschaften zweier nacheinander verstorbener Onkel. Die DGT stellt klar, dass die Veranlagung davon abhängt, ob die zweite Erblasserin die erste Erbschaft bereits angenommen hat oder ob das Recht zur Annahme (ius delationis) übertragen wird. Ein Abzug für die doppelte Übertragung ist nicht zulässig, da es sich nicht um eine Übertragung zwischen Abkömmlingen handelt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer beider Erbschaften abzurechnen ist.

Die Entscheidung der DGT

Wenn die zweite Erblasserin die Erbschaft des ersten angenommen hat, werden zwei Übertragungen abgerechnet: eine vom ersten Erblasser auf die zweite und eine weitere von der zweiten auf die Erben. Wenn die zweite Erblasserin ohne Annahme oder Ausschlagung verstorben ist, erwerben ihre Erben das Recht, die erste Erbschaft anzunehmen, wobei beide Steuern separat abgerechnet werden müssen. Der Abzug für Übertragungen derselben Vermögenswerte innerhalb von zehn Jahren ist nicht anwendbar, da dieser voraussetzt, dass die Übertragungen zugunsten von Abkömmlingen erfolgen, was zwischen Geschwistern und Neffen nicht der Fall ist.

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