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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die monatliche Pflegeleistung in Höhe von 728 Euro aus Deutschland von der Einkommensteuer befreit ist. Die DGT stellt fest, dass diese Leistung als öffentliche Leistung von der Steuerbefreiung profitieren kann, sofern nachgewiesen wird, dass sie den Leistungen des spanischen Systems gleichgestellt ist.
Cuestión planteada Si a dicho subsidio le es de aplicación la exención del artículo 7 x) de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
La prestación por dependencia del sistema de seguridad social alemán goza de exención según el artículo 7 x) de la LIRPF, siempre que se acredite que el grado de dependencia y el contenido o finalidad de la prestación alemana son equiparables a las prestaciones exentas del sistema español para la autonomía y atención a la dependencia. Esta equiparación debe probarse ante la Administración Tributaria mediante cualquier medio de prueba admitido en Derecho.
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