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V3000-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Steuerbefreiung bei Abfindungen aus Massenentlassungen auf 180.000 Euro oder gesetzliche Höchstbeträge begrenzt

Ein Steuerzahler erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung und den anwendbaren Quellensteuern für eine Abfindung aus einer Massenentlassung im Jahr 2015. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil den Betrag nicht überschreiten darf, der den geringeren Wert aus 180.000 Euro oder der gesetzlich vorgeschriebenen Abfindungshöhe nach dem Arbeitsstatut darstellt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen mit Mitteilung an die Arbeitsbehörde ab dem 1. August 2014 ist die Abfindung bis zu dem niedrigeren der beiden Beträge steuerfrei: der im Arbeitnehmerstatut zwingend vorgeschriebene Betrag für eine unrechtmäßige Kündigung und die Grenze von 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitslohn und kann den 30 %igen Abzug gemäß Artikel 18.2 des LIRPF in Anspruch nehmen. Für den steuerfreien Teil besteht keine Verpflichtung zur Quellensteuer.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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