Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2995-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Die Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen ist bis zu dem niedrigeren Betrag aus der Höhe nach dem Arbeitnehmerstatut oder 180.000 Euro steuerfrei

Eine Arbeitnehmerin erkundigte sich nach der steuerlichen Behandlung und den Quellensteuerabzügen der nach einer betriebsbedingten Kündigung erhaltenen Abfindung. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil derjenige ist, der weder die Grenze von 180.000 Euro noch den im Arbeitnehmerstatut vorgeschriebenen Betrag überschreitet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei betriebsbedingten Kündigungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen oder produktionsbedingten Gründen oder aufgrund höherer Gewalt ist die Abfindung bis zu dem niedrigeren Betrag steuerfrei: der im Arbeitnehmerstatut für unrechtmäßige Kündigungen zwingend vorgeschriebene Betrag und die Grenze von 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitseinkommen und kann die 30 %ige Minderung gemäß Artikel 18.2 des LIRPF in Anspruch nehmen. Für steuerfreie Einkünfte besteht keine Verpflichtung zur Quellensteuer.

Auf einen konkreten Fall anwenden

Was hier veröffentlicht wird, angewandt auf ein Unternehmen oder einen konkreten Fall. Das erste Gespräch ist kostenlos.

E-Mail
Kontakt