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Ein Forscher erkundigt sich, ob Verpflegungs- und Reisekosten, die von einer Trägeruniversität (mit der kein Arbeitsverhältnis besteht) gezahlt werden, von der Einkommensteuer (IRPF) befreit werden können. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung von Diäten ein Arbeitsverhältnis mit dem Zahler voraussetzt, es jedoch möglich ist, dass sie als Auslagen für einen Dritten gelten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Cuestión planteada Conocer si la aplicación del régimen de dietas exceptuadas de gravamen del artículo 9 del Reglamento del IRPF requiere que los rendimientos se obtengan como consecuencia de una relación laboral o estatutaria.
El régimen de dietas del artículo 9 del RIRPF solo se aplica a quienes perciben rendimientos del trabajo por una relación laboral con quien realiza el pago. Si el investigador no tiene contrato con la universidad gestora, las cantidades solo estarán exentas si se acredita que son gastos por cuenta de un tercero, destinados a poner a disposición los medios para el trabajo (transporte o alojamiento) sin beneficio particular. Si el pago es un reembolso de gastos no acreditados o una cantidad libre, tributará como rendimiento del trabajo.
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