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V2990-23 14. November 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · cesión de derechos de imagen

Übertragung von Bildrechten eines minderjährigen Sportlers durch Sponsoring kann der MwSt. und der Einkommensteuer unterliegen

Es wird die steuerliche Behandlung eines Unternehmens angefragt, das eine minderjährige Sportlerin sponsert, um deren Kosten zu decken. Die DGT stellt fest, dass die Übertragung von Bildrechten der Mehrwertsteuer unterliegt und im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) entweder als Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit oder als Veräußerungsgewinn gewertet werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung nach Umsatzsteuer und Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Die Übertragung von Bildrechten gegen Gegenleistung unterliegt der Umsatzsteuer, wobei der Sportler 21% mittels Rechnung ausweisen muss. Bei der Einkommensteuer gelten die Einnahmen als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, sofern eine Organisation von Produktionsmitteln vorliegt. Wenn die Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit nicht erfüllt sind und kein Arbeitsverhältnis besteht, wird das Sponsoring als Veräußerungsgewinn eingestuft.

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