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Es wird geprüft, ob eine einem Geschäftsführer als Sachbezug überlassene Wohnung als für die wirtschaftliche Tätigkeit genutzt gelten kann, wenn sie nicht unter dem Marktwert überlassen wurde. Die DGT stellt klar, dass der bloße Umstand, dass keine Unterpreisüberlassung vorliegt, keine automatische steuerliche Zuordnung zur wirtschaftlichen Tätigkeit garantiert; entscheidend ist die Notwendigkeit des Gegenstands für die Ausübung der Tätigkeit.
Cuestión planteada Si un bien cedido como vivienda al Administrador de una entidad mediante retribución en especie puede considerarse afecto a la actividad económica, por no estar cedido por valor inferior al de mercado, conforme establece el artículo 6.3 del Real Decreto 1704/1999, de 5 de noviembre.
El hecho de que un elemento no se ceda por un precio inferior al de mercado no implica que sea automáticamente un elemento afecto. Los bienes cedidos por valor no inferior al de mercado estarán afectos a la actividad económica siempre que sean necesarios para la obtención de rendimientos. Esta necesidad es una cuestión de hecho que debe acreditarse ante la Oficina Gestora.
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