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V2989-15 8. Oktober 2015 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei Massenentlassung bis zu 180.000 Euro oder gemäß Arbeitnehmerstatut steuerfrei

Eine Arbeitnehmerin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung und den Abzügen ihrer Abfindung infolge einer Massenentlassung. Die DGT stellt klar, dass der steuerfreie Teil derjenige ist, der weder die Grenze von 180.000 Euro noch den im Arbeitnehmerstatut vorgeschriebenen Betrag überschreitet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung der Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Quellensteuerabzüge.

Die Entscheidung der DGT

Bei Massenentlassungen aus wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen Gründen, Produktionsgründen oder höherer Gewalt ist die Abfindung bis zu dem niedrigeren Betrag steuerfrei: der im Arbeitnehmerstatut vorgeschriebene Betrag für eine unrechtmäßige Kündigung und 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitseinkommen und kann die 30%ige Minderung gemäß Artikel 18.2 LIRPF in Anspruch nehmen. Es besteht keine Verpflichtung zur Quellensteuer auf den steuerfreien Teil.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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