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V2981-18 19. November 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · propiedad horizontal

Änderung der Miteigentumsanteile unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer oder der gestaffelten AJD-Steuer

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft erkundigt sich, ob die Beurkundung einer Änderung der Miteigentumsanteile ohne Flächenänderung steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass keine entgeltliche Übertragung vorliegt und die Urkunde lediglich der festen Gebühr für dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der öffentlichen Urkunde, die die Änderung der Koeffizienten festhält.

Die Entscheidung der DGT

Die Änderung der Koeffizienten ohne Änderung der Flächen der Wohnungen stellt keine entgeltliche Übertragung von Gütern oder Rechten dar. In Bezug auf dokumentierte Rechtsgeschäfte unterliegt die Urkunde dem festen Satz (Stempelpapier), jedoch nicht dem progressiven Satz, da sie nicht auf einen wertvollen Betrag oder eine wertvolle Sache abzielt. Der Wert des Gebäudes (Bauwerk und Grundstück) wird durch diesen Akt der Korrektur oder Berichtigung nicht verändert.

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