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V2980-21 23. November 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Krankengeld gilt als Arbeitsertrag; Sozialversicherungsbeiträge sind bei der Gewinnermittlung durch Überschlag abzugsfähig

Ein Selbstständiger fragt an, ob die von der Sozialversicherung während eines Krankheitsfalls gezahlten RETA-Beiträge steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt klar, dass die Leistung als Arbeitsertrag gilt und diese Beiträge als Betriebsausgaben in der wirtschaftlichen Tätigkeit abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Deducibilidad de las cotizaciones satisfechas.

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