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V2971-17 16. November 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · reserva para inversiones en canarias

Erwerb einer gebrauchten Immobilie als Erstinvestition für die RIC unter Einhaltung der Voraussetzungen für Unternehmen geringer Größe möglich

Die Antragsteller fragen, ob der Kauf einer gebrauchten Immobilie als Erstinvestition für die Investitionsrücklage für die Kanarischen Inseln (RIC) gelten kann. Die DGT stellt klar, dass der Erwerb gebrauchter Anlagegüter (ausgenommen Grundstücke) eine Erstinvestition darstellen kann, sofern die Bedingungen für Unternehmen geringer Größe erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob der Erwerb der genannten gebrauchten Immobilie als Anfangsinvestition gemäß Buchstabe A des Artikels 27.4 des Gesetzes 19/1994 betrachtet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Wenn der Steuerpflichtige die Bedingungen des Artikels 101 des Gesetzes 27/2014 (kleine Unternehmen) erfüllt, kann die Investition aus dem Erwerb von gebrauchten materiellen Anlagevermögenswerten bestehen. Damit der Kauf einer gebrauchten Immobilie als Anfangsinvestition gemäß Buchstabe A des Artikels 27.4 des Gesetzes 19/1994 gilt, muss der Bodenwert ausgeschlossen werden und es muss sichergestellt werden, dass der Vermögenswert zuvor nicht von der RIC profitiert hat. Bei transparenten Körperschaften bezieht sich die Nettogeschäftszahl auf den von der Körperschaft in ihrer Tätigkeit ermittelten Nettobetrag.

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