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Ein Telekommunikationsunternehmen erkundigt sich nach den Auswirkungen von Mobilfunkrabatten auf die Bemessungsgrundlage und den Vorsteuerabzug des Steuerpflichtigen. Die DGT stellt klar, dass der Hersteller seine Bemessungsgrundlage um den Betrag des erstatteten Rabatts mindern kann, ohne dass dies die Steuerbeträge der Zwischengeschäfte beeinflusst.
Gestellte Frage: Auswirkungen der Gewährung der genannten Rabatte im Zusammenhang mit den Übertragungen von Mobiltelefonen, die Gegenstand der Anfrage sind, und insbesondere mit dem Inkrafttreten der neuen Voraussetzung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß Artikel 84.Uno.2º g), zweiter Gedankenstrich des Gesetzes 37/1992.
La base imponible de la entrega de móviles por parte del fabricante se reduce por el importe del descuento reembolsado al distribuidor, excluyendo la parte correspondiente al IVA. Esta reducción no implica rectificar la cuota repercutida ni la deducción de las transacciones intermedias. El fabricante debe acreditar el reembolso efectivo y documentar la modificación mediante factura rectificativa. En el caso de inversión del sujeto pasivo, el fabricante no repercute el impuesto al revendedor.
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