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V2944-19 23. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Berufliche Pyrotechnik-Ausbildung unter Umständen von der MwSt. befreit

Ein Unternehmen erkundigte sich nach der Mehrwertsteuerbefreiung für seine Schulungen im Bereich Pyrotechnik und Sprengstoffe. Die DGT stellt klar, dass eine Befreiung für die berufliche Bildung voraussetzt, dass die Einrichtung autorisiert ist und die Inhalte Teil eines offiziellen Lehrplans sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung von der Mehrwertsteuer für die zu prüfende Lehrtätigkeit.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 20.Uno.9º des Umsatzsteuergesetzes erfordert die Erfüllung zweier Voraussetzungen: eine subjektive, dass die Tätigkeit von privaten Einrichtungen ausgeübt wird, die zur Ausübung dieser Tätigkeiten berechtigt sind (Zentren, deren Tätigkeiten hauptsächlich aus Unterricht bestehen, der in einen anerkannten Lehrplan einbezogen ist); und eine objektive, dass der Unterricht die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen ohne rein rekreativen Charakter umfasst und sich auf Fächer bezieht, die in die Lehrpläne des Bildungssystems aufgenommen sind. Die Zuständigkeit für die Feststellung, ob die Fächer in einem Lehrplan enthalten sind, liegt beim Bildungsministerium oder der Autonomen Gemeinschaft.

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