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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob eine erneute Informationserklärung (Modelo 720) einzureichen ist, wenn zuvor im Ausland deklarierte Vermögenswerte nach Spanien überführt, verkauft oder in ihrem Wert erhöht werden. Die DGT stellt klar, dass keine solche Verpflichtung besteht, sofern die Vermögenswerte auf spanischem Staatsgebiet verbleiben.
Cuestión planteada Si hay obligación de presentar una nueva declaración informativa de bienes y derechos situados en el extranjero (modelo 720) cuando estos valores ya depositados en España sean vendidos o, aunque no se vendan, cuando suban de valor produciéndose un incremento de valor conjunto superior a 20.000 euros, junto con los valores depositados en el extranjero.
Una vez que los valores situados en el extranjero ya han sido informados en el modelo 720, su traslado a España no genera la obligación de presentar una nueva declaración informativa. Esto se mantiene siempre que el traslado no implique la cancelación de la titularidad y los valores permanezcan en territorio español. Por tanto, la venta de dichos valores o el incremento de su valor conjunto no determinan la obligación de informar si ya no están situados en el extranjero.
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