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V2919-23 31. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · clases pasivas

Beihilfe für Beamte: Pension aus der Clases Pasivas ist bei absoluter Erwerbsunfähigkeit nach dem Ruhestand von der Einkommensteuer befreit

Ein Beamter der Guardia Civil erkundigte sich, ob seine neue Zusatzrente aufgrund einer absoluten Erwerbsunfähigkeit für jegliche Arbeit der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt fest, dass die Rente befreit ist, da die gesetzlichen Voraussetzungen nach der Verschlechterung seines Gesundheitszustandes erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die derzeit bezogene Rente der Einkommensteuer (IRPF) unterliegt und somit, ob der entsprechende Steuerabzug vorzunehmen ist.

Die Entscheidung der DGT

Clases Pasives Renten wegen dauerhafter Erwerbsminderung oder Unfähigkeit sind befreit, wenn die Verletzung oder Krankheit den Empfänger vollständig von jeglichem Beruf oder Handwerk ausschließt. Nach dem Kriterium des TEAC findet diese Befreiung Anwendung, sowohl wenn die Unfähigkeit zum Zeitpunkt des Renteneintritts besteht als auch wenn sie sich später durch die Verschlechterung der Krankheit ergibt, sofern dies vor dem gesetzlichen Rentenalter geschieht. In diesem Fall sind die Anforderungen des Artikels 7.g) des LIRPF erfüllt, da die absolute Erwerbsunfähigkeit für jegliche Arbeit nach dem Eintritt in den Ruhestand anerkannt wurde.

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