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V2915-23 31. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Kein Abzug von Vereinsbeiträgen möglich, wenn Leistungen als Gegenleistung erbracht werden

Ein Mitglied erkundigte sich, ob Beiträge an einen Verein zur Unterstützung von Legasthenie im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig sind. Die DGT entschied, dass diese nicht abzugsfähig sind, sofern die Zahlung eine Gegenleistung für empfangene Dienstleistungen darstellt, wie etwa psychologische oder schulische Unterstützung.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Abzugsfähigkeit in der Einkommensteuer (IRPF) von Zahlungen, die aufgrund des Mitgliedschaftsstatus an den Verein geleistet werden.

Die Entscheidung der DGT

Vereinsbeiträge sind nur dann abzugsfähig, wenn sie mit der Absicht der Liberalität geleistet werden, das heißt als reine und einfache Spenden ohne gegenwärtige oder zukünftige Gegenleistung. Wenn die Zahlung des Beitrags das Recht auf den Erhalt von Dienstleistungen gewährt (wie Nachhilfe oder psychologische Unterstützung), liegt keine Absicht der Liberalität vor, und der Abzug für Spenden ist nicht zulässig. Das Vorliegen dieser Absicht der Liberalität muss anhand objektiver Kriterien und nicht aufgrund subjektiver Beweggründe festgestellt werden.

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