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Eine Lehrerin, die zur Arbeit nach Peru zieht, erkundigt sich, ob sie ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien behält und ob die Steuerbefreiung für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten anwendbar ist. Die DGT stellt klar, dass der Wohnsitz davon abhängt, ob die Kriterien der Aufenthaltsdauer, des Tätigkeitsschwerpunkts oder die Vermutung durch den Lebensmittelpunkt der Familie erfüllt sind. Zudem setzt die Steuerbefreiung voraus, dass in Peru eine Steuer erhoben wird, die der spanischen Einkommensteuer (IRPF) analog entspricht.
Cuestión planteada 1.- Residencia fiscal de la consultante en 2021.
La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días, el núcleo de actividades económicas o la presunción por residencia del cónyuge. Una ausencia superior a 183 días no se considera esporádica. Para la exención de trabajos en el extranjero, es necesario que el trabajo se realice para una entidad no residente y que en el país de destino se aplique un impuesto de naturaleza idéntica o análoga al IRPF. Al no haber convenio de intercambio de información con Perú, la existencia de dicho impuesto debe probarse de hecho.
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