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Es wird geprüft, ob der Erwerb von Grundstücken durch einen Ausgleichsausschuss (Junta de Compensación) im Wege der Zwangsenteignung von der Grunderwerbsteuer (ITP) befreit ist. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nur die Einbringung von Grundstücken sowie die anschließende Zuteilung von Baugrundstücken im Verhältnis der eingebrachten Flächen abdeckt.
Cuestión planteada Si, de acuerdo a lo dispuesto en el artículo 45.I.B) 7 del Texto Refundido de la Ley del Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales y Actos Jurídicos Documentados, la adquisición, vida expropiación, por parte de la Junta de Compensación de las fincas titularidad de los propietarios personas físicas no adheridos a la misma, estaría exenta del pago del citado impuesto o, en su caso, cuál sería el régimen tributario al que quedarían sometidas tales adquisiciones.
La exención del artículo 45.I.B.7 del TRLITPAJD se limita exclusivamente a la aportación de terrenos a las Juntas de Compensación y a las adjudicaciones de solares que estas realicen a los propietarios aportantes. No es posible aplicar la analogía para extender este beneficio fiscal a las transmisiones por expropiación forzosa, debido a la prohibición de la analogía en materia de exenciones establecida en la Ley General Tributaria.
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