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Eine Telefonie-Kommissionärin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Verlosungen mit Gewinnen (Mobiltelefone oder Rabatte) und deren Abzugsfähigkeit. Die DGT stellt fest, dass die Ausgabe von Mobiltelefonen als nicht umsatzsteuerpflichtiger Eigenverbrauch gilt, sofern der Vorsteuerabzug beim Kauf nicht möglich war. Rabatte stellen eine Minderung der Bemessungsgrundlage dar, während Gewinnpreise als abzugsfähige Betriebsausgaben in der Einkommensteuer (IRPF) gelten.
Cuestión planteada Tributación en el IAE, en e IVA y en el IRPF (consideración como gasto deducible).
La entrega de terminales móviles para promocionar contratos es un autoconsumo no sujeto a IVA al no haber derecho a deducción previa. Los cupones de descuento actúan como una promesa de reducción de la base imponible en el momento de su canje. Los gastos por premios de sorteos promocionales son deducibles en el IRPF por estar correlacionados con los ingresos y no ser liberalidades.
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