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V2853-23 24. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · titularidad dominical

Die Inhaberschaft von Aktien bestimmt die Zurechnung von Erträgen und Gewinnen für die Einkommensteuer

Ein Steuerpflichtiger fragt, wie sich die Zusammenführung zweier Wertpapierdepots zu einem einzigen Depot auf den Namen beider Ehegatten unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft auf seine Einkommensteuer auswirkt. Die DGT antwortet, dass die Besteuerung von der tatsächlichen Inhaberschaft der Aktien abhängt und nicht davon, wer bei der Bank als formeller Inhaber eingetragen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Angesichts der Zusammenführung der zwei Wertpapierdepots zu einem einzigen Depot auf den Namen beider Ehegatten wird nach deren Auswirkungen auf die Einkommensteuer gefragt.

Die Entscheidung der DGT

Kapitalerträge sowie Veräußerungsgewinne oder -verluste werden der Person zugerechnet, die die rechtliche Inhaberschaft an den Vermögenswerten hält, ungeachtet der formellen Inhaberschaft in den Bankregistern. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann die Inhaberschaft der Wertpapiere als gemeinschaftlich beider Ehegatten durch rechtlich zulässige Beweise nachgewiesen werden. Wenn nachgewiesen wird, dass die Aktien gemeinschaftliches Vermögen sind, ändert deren Überführung in ein gemeinsames Depot nichts an der Einkommensteuerpflicht.

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