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Ein öffentliches Unternehmen erkundigt sich, ob bei der Zahlung für einen Messestand auf einer internationalen Messe, Werbung in ausländischen Zeitschriften und eines Beitrags an einen US-amerikanischen Verband die Quellensteuer für Nichtansässige (IRNR) einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass kein Quellensteuerabzug zulässig ist, da die Tätigkeiten nicht in Spanien ausgeübt werden und im Falle des Verbandes das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA eine Besteuerung dieser Einkünfte in Spanien ausschließt.
Cuestión planteada 1-Si las tres actividades descritas anteriormente tienen la consideración de prestación de servicios utilizados en territorio español y por tanto quedan sujetas a retención a cuenta del Impuesto sobre la Renta de no Residentes.
El alquiler de un stand en una feria internacional y la venta de publicidad en guías extranjeras no tributan en España porque la actividad económica se realiza fuera del territorio nacional. Respecto a la cuota a la ACFI, según el Convenio entre España y EE. UU., los beneficios empresariales solo pueden someterse a imposición en el Estado de residencia. Para aplicar la exención del convenio, se requiere un certificado de residencia fiscal, el cual no necesita la Apostilla de la Haya para ser válido.
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