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V2828-23 18. Oktober 2023 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · obligación real

Nichtansässige unterliegen in Spanien bei Geldschenkungen in spanischem Hoheitsgebiet der Realobligation

Ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich nach der Besteuerung einer Geldschenkung durch seine in Madrid ansässigen Eltern. Die DGT stellt klar, dass Nichtansässige der Realobligation unterliegen, sofern sich das Geld in Spanien befindet. Dabei findet die Gesetzgebung derjenigen Autonomen Gemeinschaft Anwendung, in der sich das Geld den Großteil der Zeit befunden hat.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung des Vorgangs und anwendbare Vorschriften.

Die Entscheidung der DGT

Der nichtansässige Beschenkte unterliegt der Besteuerung aufgrund der realen Verpflichtung auf Schenkungen von in Spanien belegenen Vermögenswerten. Bei Geldschenkungen (bewegliche Vermögenswerte) findet die Vorschrift der Autonomen Gemeinschaft Anwendung, in der sich das Geld in den fünf vor dem Entstehungszeitpunkt liegenden Jahren die meiste Zeit befunden hat. Im Erbfall findet die Vorschrift der Autonomen Gemeinschaft Anwendung, in der die Erblasser ansässig waren. Die Verwaltung obliegt der Zentralverwaltung des Staates.

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