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V2811-19 11. Oktober 2019 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ITPAJD · prescripción

Verjährungsfrist der Steuer hängt von Nachweis der Übergabe privater Urkunde ab

Ein Steuerpflichtiger erwarb einen Parkplatz durch einen privaten Vertrag, der nie notariell beurkundet wurde. Es stellt sich die Frage, ob die Steuer auf die Übertragung bereits verjährt ist, da die Grundsteuer (IBI) bereits seit 1978 gezahlt wird.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung des Vorgangs.

Die Entscheidung der DGT

Das Datum der privatschriftlichen Urkunde zur Bestimmung der Verjährung ist das Datum ihrer Übergabe, sofern einer der in Artikel 1.227 des Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Fälle nachgewiesen wird. Falls kein Nachweis erbracht wird, ist das Datum der Tag, an dem die Bestimmungen des Artikels 51 des TRLITPAJD erfüllt sind. Das maßgebliche Datum bestimmt sowohl die Verjährung als auch den tatsächlichen Wert des Vermögenswertes für die Veranlagung.

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