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V2790-23 16. Oktober 2023 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · trabajo dependiente

Telearbeit aus Italien: Besteuerung erfolgt in Italien, sofern keine physische Tätigkeit in Spanien ausgeübt wird

Ein in Italien ansässiger Arbeitnehmer, der für ein spanisches Unternehmen im Homeoffice arbeitet, erkundigt sich nach seiner steuerlichen Situation. Die DGT stellt klar, dass Einkünfte aus Telearbeit in Italien steuerpflichtig sind, während lediglich physisch in Spanien ausgeübute Tätigkeiten der spanischen Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) unterliegen könnten.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

Según el Convenio entre España e Italia, las rentas por trabajo dependiente tributan en el Estado de residencia, salvo que el empleo se ejerza en el otro Estado. Las rentas por servicios prestados físicamente en España pueden tributar en España por el IRNR, siempre que no se cumplan los requisitos de exención del artículo 15.2 del Convenio. El teletrabajo realizado desde Italia tributa exclusivamente en Italia.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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