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V2788-18 24. Oktober 2018 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · donación

Abzug bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen möglich, sofern die Vermögenssteuerbefreiung vorliegt

Es wird geprüft, ob der Abzug bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für die Übertragung von Anteilen einer Holdinggesellschaft an Kinder anwendbar ist. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, einschließlich der Befreiung der geschenkten Anteile von der Vermögenssteuer.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarkeit der im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz vorgesehenen Ermäßigung.

Die Entscheidung der DGT

Um die Ermäßigung gemäß Artikel 20.6 des Gesetzes 29/1987 anzuwenden, muss jeder Schenkende die Anforderungen der Vorschrift erfüllen, wobei die Befreiung von der Vermögensteuer auf die Gegenstand der Schenkung befindlichen Anteile hervorzuheben ist. In diesem Fall ist die Vermögenssteuerbefreiung zulässig, da die Anforderungen an die wirtschaftliche Tätigkeit, den Beteiligungsanteil, die Leitungsfunktionen und die Vergütungshöhe erfüllt sind. Die Ermäßigung ist sowohl auf die Schenkung des Volleigentums als auch auf das nackte Eigentum anwendbar.

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