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Ein anfragendes Unternehmen erkundigt sich, ob eine vollständige Spaltung seines Vermögens auf zwei neue Gesellschaften das Sonderregime der Körperschaftsteuer in Anspruch nehmen kann und ob Nachfolge- sowie Managementgründe als gültig anerkannt werden. Die DGT stellt klar, dass die Operation unter das Sonderregime fallen kann, wenn sie den Anforderungen des LIS entspricht und die wirtschaftlichen Gründe stichhaltig sind, wobei die Validität der Gründe eine Tatsachenfrage darstellt.
Cuestión planteada 1. Si la operación descrita podría acogerse al régimen fiscal previsto en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades, y si existen motivos económicos válidos.
Si la escisión se realiza según la Ley de modificaciones estructurales y los socios reciben participaciones proporcionales a su participación previa, podría cumplir el régimen especial de la LIS. Los socios residentes en España no integrarán rentas en su base imponible y mantendrán los valores fiscales de los bienes entregados. La aplicación del régimen exige que la operación no tenga como fin principal el fraude o la evasión fiscal, sino motivos económicos válidos. Los motivos de sucesión, gestión dinámica y protección de áreas de negocio podrían considerarse económicamente válidos, aunque su valoración depende de los hechos.
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