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Es wird geklärt, ob die Entsendung von Arbeitnehmern in die Vereinigten Arabischen Emirate einen Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes darstellt und wie deren Einkünfte zu besteuern sind. Die DGT erläutert, dass der Wohnsitz anhand der Kriterien der Aufenthaltsdauer oder des Mittelpunkts der Lebensinteressen bestimmt wird und die Besteuerung davon abhängt, ob der Wohnsitz in Spanien beibehalten wird oder ein Wechsel zum Status als Gebietsfremder erfolgt.
Cuestión planteada - Residencia fiscal de los trabajadores: si los desplazamientos descritos suponen un cambio de residencia fiscal de los mismos.
La residencia fiscal se determina por la permanencia más de 183 días en España o por tener el núcleo de intereses económicos en territorio español. Si existe conflicto de residencia, se resuelve mediante las reglas del Convenio con Emiratos Árabes Unidos. Si el trabajador sigue siendo residente en España, tributará por su renta mundial, pudiendo también tributar en Emiratos Árabes Unidos. Si deja de ser residente, solo tributará en España por rentas de fuente española, lo que no ocurre si el trabajo se realiza íntegramente en el extranjero.
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