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Ein Gesellschafter-Profi einer Gesellschaft, der Beträge zur Erstattung von Reisekosten mit seinem Privatfahrzeug erhält, fragt an, ob diese Beträge von der Einkommensteuer (IRPF) befreit sind. Die DGT antwortet, dass die Steuerbefreiung für Verpflegungsmehraufwendungen nicht anwendbar ist, da zwischen dem Gesellschafter und der Gesellschaft kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis besteht.
Cuestión planteada Aplicación a dichos importes del artículo 9 del Reglamento del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas, que declara exceptuadas de gravamen determinadas cantidades destinadas por la empresa para gastos de locomoción, manutención y estancia de sus empleados.
La exención de las asignaciones para gastos de locomoción, manutención y estancia del artículo 9 del Reglamento del IRPF solo se aplica a trabajadores por cuenta ajena con relación laboral. Al no existir notas de dependencia y alteridad en el socio profesional, las cantidades percibidas deben calificarse como rendimientos de actividades económicas y no están exoneradas de gravamen.
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