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V2678-15 16. September 2015 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del capital mobiliario

Renditen einer Lebensversicherung (kein SIALP) sind trotz Reinvestition in einen langfristigen Sparplan nicht steuerfrei

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die Auszahlung einer Lebensversicherung aus dem Jahr 1994 von der Steuerbefreiung für langfristige Sparpläne (SIALP) profitieren kann, wenn das Kapital in einen solchen reinvestiert wird. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung ausschließlich für SIALP gilt und die Reinvestition einer herkömmlichen Lebensversicherung in einen SIALP weder eine Befreiung noch eine Vergünstigung begründet.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob im Falle eines vollständigen Rückkaufs der Versicherung die in Artikel 7 Buchstabe n) des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Befreiung auf die erzielten positiven Erträge angewendet werden kann oder ob diese Erträge steuerfrei gestellt werden könnten, wenn sie vollständig für den Abschluss einer individuellen langfristigen Lebensversicherung oder eines individuellen langfristigen Sparkontos verwendet werden. Falls nicht, ob eine Ermäßigung oder ein Steuerbonus auf diese Erträge anwendbar wäre.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung gemäß Artikel 7 Buchstabe n) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) gilt nur für Erträge aus langfristigen Sparplänen (SIALP oder CIALP), die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Es ist nicht möglich, diese Befreiung auf Lebensversicherungen anzuwenden, die keine SIALP sind, selbst wenn der Rückkaufsbetrag zur Errichtung eines solchen bestimmt ist. Eine steuerneutrale Übertragung ist nur zwischen verschiedenen langfristigen Sparplänen möglich, nicht von einer herkömmlichen Lebensversicherung.

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