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V2677-20 2. September 2020 · SG de Impuestos Patrimoniales, Tasas y Precios Públicos Kriterium gültig
ISD · reducción en la base imponible

95 %-Minderung bei Schenkungen von Gesellschaftsanteilen ist an die Befreiung von der Vermögenssteuer gebunden

Die Steuerzahlerin erkundigt sich nach der Anwendbarkeit einer 95 %-Minderung der Bemessungsgrundlage bei der Schenkung von Gesellschaftsanteilen. Die Generaldirektion für Steuern (DGT) stellt klar, dass hierfür eine Befreiung der Anteile von der Vermögenssteuer sowie die Erfüllung spezifischer Anforderungen an das Alter, die Leitungstätigkeit und die wirtschaftliche Tätigkeit zwingend erforderlich sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Erfüllung der in Artikel 20.6 des Gesetzes 19/1987 über die Erbschaft- und Schenkungsteuer vorgesehenen Bedingungen zur Anwendung des Abzugs von 95 Prozent auf die Bemessungsgrundlage bei der vorliegenden Schenkung.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug von 95 % bei der Schenkung von Geschäftsanteilen setzt voraus, dass der Schenker die Befreiung von der Vermögensteuer genießt und der Beschenkte diese zehn Jahre lang beibehält. Damit die Immobilienvermietung zum Zwecke dieser Befreiung als wirtschaftliche Tätigkeit gilt, muss sie mindestens einen Arbeitnehmer mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigen. Die Einhaltung des Abzugs erfordert zudem, dass der Schenker 65 Jahre alt ist oder eine dauerhafte Erwerbsminderung vorliegt und er seine Leitungsfunktionen aufgibt.

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