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Der Anfragende möchte wissen, ob eine neue Informationserklärung über Auslandsvermögen (Modell 720) einzureichen ist, wenn der Anschaffungswert einer Immobilie aufgrund von Wechselkursschwankungen um mehr als 20.000 Euro steigt. Die DGT stellt klar, dass solche Wechselkursänderungen bei der Ermittlung dieses Wertzuwachses nicht berücksichtigt werden.
Cuestión planteada Si hay obligación de presentar una nueva declaración informativa de bienes y derechos situados en el extranjero (modelo 720) respecto de un bien inmueble declarado anteriormente, cuando la variación del tipo de cambio utilizado para determinar su valor de adquisición, haya originado un incremento en el valor del bien superior a 20.000 euros.
El valor de adquisición de los inmuebles se determina según el tipo de cambio vigente a 31 de diciembre del ejercicio de la declaración. Una vez fijado ese valor, las variaciones del tipo de cambio en años posteriores no computan para determinar si se ha producido un incremento superior a 20.000 euros respecto de la última declaración. Por tanto, el cambio de moneda no obliga a presentar una nueva declaración informativa.
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