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V2656-14 8. Oktober 2014 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · residencia fiscal

Zinsen und Veräußerungsgewinne aus irischen Aktien steuerbefreit möglich

Eine in den Cayman Islands gegründete, aber in Irland steueransässige Gesellschaft erkundigt sich nach der Steuerbefreiung von Zinsen und Kapitalgewinnen in Spanien. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Ansässigkeit in Irland Zinsen nur in Irland steuerpflichtig sind. Kapitalgewinne können steuerfrei sein, sofern keine spezifischen Voraussetzungen bezüglich Beteiligungen oder Immobilienvermögen vorliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der in Artikel 14.1.c) und 14.1.i) des konsolidierten Textes des Gesetzes über die Einkommensteuer für Nichtansässige vorgesehenen Befreiung auf die Zinsen und Kapitalgewinne, die die Konsultantin (oder gegebenenfalls die Tochtergesellschaft) im Zusammenhang mit den beschriebenen Finanzierungs- und Verkaufsgeschäften erzielt.

Die Entscheidung der DGT

In Spanien gezahlte Zinsen an eine in Irland ansässige Einheit dürfen gemäß dem Abkommen nur in Irland besteuert werden. Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind in Spanien steuerfrei, wenn sie ohne Betriebsstätte erzielt werden, es sei denn, die Einheit hält hauptsächlich Immobilienvermögen in Spanien oder hat in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 25 % des Kapitals gehalten. Eine Befreiung besteht auch für Übertragungen an offiziellen Sekundärmärkten, wenn der Ansässige einem Staat mit einem Informationsaustauschabkommen angehört.

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