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V2647-18 2. Oktober 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Erwerbsdatum eines selbst errichteten Gebäudes ist das Datum der Fertigstellung der Bauarbeiten

Es wird angefragt, welches Datum für die Berechnung des Veräußerungsgewinns einer auf eigenem Grund errichteten Immobilie maßgeblich ist. Die DGT stellt klar, dass das Erwerbsdatum des Gebäudes der Zeitpunkt der Fertigstellung der Bauarbeiten ist, sofern dies nachgewiesen werden kann.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anschaffungsdatum der Wohnung zur Berechnung des Veräußerungsgewinns oder des Veräußerungsverlusts.

Die Entscheidung der DGT

In Fällen der direkten Ausführung von Bauarbeiten entspricht der Anschaffungswert der Summe aus den Kosten des Grundstücks und der Bauarbeiten zuzüglich der damit verbundenen Ausgaben und Steuern. Das Anschaffungsdatum des Gebäudes ist das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten, wobei diese Kosten und dieses Datum durch jedes gültige Beweismittel nachgewiesen werden müssen. Kann das Abschlussdatum nicht nachgewiesen werden, wird das Datum der Urkunde über die Erklärung eines Neubaus herangezogen.

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