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Eine nicht in Spanien ansässige Gesellschaft erkundigt sich, ob sie Boote an nahestehende Personen vermieten kann, ohne die Steuerbefreiung zu verlieren. Die DGT stellt klar, dass die Befreiungsvoraussetzung nicht verletzt wird, solange die Mieter weder in Spanien ansässig sind noch dort über eine Betriebsstätte verfügen.
Cuestión planteada - Concepto de establecimiento en España a efectos del Impuesto Especial sobre Determinados Medios de Transporte.
Para aplicar la exención del artículo 66.1.g) de la Ley 38/1992, la actividad de alquiler debe cumplir los requisitos de la normativa de vehículos. La cesión a personas vinculadas (según el artículo 79 de la Ley del IVA) no invalida la exención si los arrendatarios no son residentes en España ni titulares de un establecimiento en territorio español. En este caso, el alquiler a precio de mercado no provoca la pérdida del beneficio fiscal.
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